Liebes Expertenteam,
wir haben eine Firma in der Lohnabrechnung, welche im letzten Jahr den Hauptbetriebssitz von Sachsen (Rechtskreis Ost) nach Nordrhein-Westfalen (Rechtskreis West) verlegt hat.
Die Firma beschäftigt einen Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen, sowie jedoch auch weiterhin einen Arbeitnehmer in Sachsen, hat hier aber keine Zweigstelle. Der betreffende Arbeitnehmer aus Sachsen führt Hausmeistertätigkeiten aus und arbeitet sozusagen von zu Hause aus (fährt immer vom Wohnort zu den betreffenden Immobilien).
Für das Verfahren der Beitragsnachweismeldung habe ich weiterhin die Rechtskreiskennung West und Ost hinterlegt, da sich hierzu ja keine Änderungen zum 01.01.2025 ergeben haben.
Zur Abrechnung werden nun zwei getrennte Beitragsnachweise – einmal West, und einmal Ost mit der gleichen Betriebsnummer erstellt. Die Krankenkasse bemängelt dies nun und fragt nach, weshalb jeweils zwei Beitragsnachweise übermittelt werden.
Können Sie mir hier weiterhelfen? Oder ist die Übermittlung korrekt?
Herzlichen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Naumann