Guten Abend, ein Mitarbeiter von uns ging zum 28.02.2026 in Rente. Ab dem 01.03.2026 arbeitet er weiter als Minijobbler. Er hat noch einen zweiten Minijob. Insgesamt übersteigt er aber die Minijobgrenze nicht. Bei uns würde er weiterhin 300 Euro in die Pensionskasse umwandeln. Ist dies zulässig? Es gibt doch eine Regelung "nur aus dem 1. Dienstverhältnis". Was mache ich? Danke
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Zwei Minijobs & Entgeltumwandlung für eine Pensionskasse
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RE: Zwei Minijobs & Entgeltumwandlung für eine Pensionskasse
Sehr geehrter Fragesteller,
entscheidend ist nach § 3 Nr. 63 EStG, ob der Minijob als erstes Dienstverhältnis ausgeübt wird. Dann ist (bei Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit) auch die Zahlung an die Pensionskasse steuerlich privilegiert. Für den Minijob im zweiten (und weiteren) Arbeitsverhältnis greift die Steuerfreiheit der Zahlungen nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
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RE: Zwei Minijobs & Entgeltumwandlung für eine Pensionskasse
Guten Abend,
danke. Können Sie mir das noch etwas genauer beschreiben? Die Entgeltumwandlung ist doch bei Minijobs auch möglich, wenn nicht auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet wurde oder? Es kann doch nur einheitlich für beide Minijobs auf die Rv-Freiheit verzichtet werden oder? Wer entscheidet dann, welcher Minijob das 1. Dienstverhältnis ist? Danke
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RE: Zwei Minijobs & Entgeltumwandlung für eine Pensionskasse
Sehr geehrter Fragesteller,
zu den Nachfragen können wir mitteilen:
- Bei Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit entfällt der Rechtsanspruch auf die Entgeltumwandlung. Sie ist also möglich, jedoch (anders als bei RV-Pflicht) abhängig von der Zustimmung des Arbeitgebers.
- Wenn mehrere Minijobs auch in Summe unterhalb der Verdienstgrenze bleiben, gilt die Entscheidung gegen Rentenversicherung für alle Minijobs.
- Der Arbeitnehmer entscheidet, welches Dienstverhältnis als erstes Arbeitsverhältnis zu führen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
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