Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter bekommt von einem Orthopäden vom 09.10.2024-01.01.2025 eine Arbeitsunfähigbescheinigung (Starke schmerzen beim gehen). Die AU wird nicht verlängert und er kommt mit Schmerzen zur Arbeit. Nach 5 Tagen bricht er seine Arbeit ab und wird von seinem Hausarzt vom 13.01.2025-09.02.2025 (wahrscheinlich folgen noch weitere AU´s) mit einer anderen Diagnose Arbeitsunfähig geschrieben. Gleiche Symtome zwei Diagnosen. Wer übernimmt den Finanzielen Schaden? Es ist nicht einzusehen das der Betrieb wieder in der vollen Lohnfortzahlung ist, oder sehe ich das falsch?