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  • 01
    zwei Beschäftigungsverhältnisse bei einem Arbeitgeber

    Hallo,


    wir haben eine Beschäftigte mit zwei Arbeitsverhältnissen bei uns (also gleicher Arbeitgeber). Allerdings laufen die Verträge unter zwei verschiedenen Betriebsnummern. Ist es daher möglich, die Person über zwei Abrechnungsfälle in DEÜV abzuwickeln? Uns ist nur bekannt, dass zwei parallellaufende Beschäftigungszeiten mit der gleichen Betriebsnummer nicht über zwei Abrechnungsfälle laufen können.


    Danke und viele Grüße

    Stephanie

  • 02
    RE: zwei Beschäftigungsverhältnisse bei einem Arbeitgeber

    Hallo Stephanie,
     
    mehrere Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber werden versicherungsrechtlich als eine Einheit betrachtet. Für die Feststellung, ob ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ist demnach allein zu prüfen, ob Arbeitgeberidentität besteht. Die Art der jeweils ausgeübten Beschäftigung ist dabei unbedeutend. Für die Bestimmung des Arbeitgebers ist danach wesentlich, wer die wirtschaftliche und organisatorische Dispositionsbefugnis über die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers hat. Entscheidend ist allein, dass es sich hier rechtlich um ein und dieselbe natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft handelt.
     
    Dass verschiedene Betriebsnummern verwendet werden, ist für die Beurteilung nicht von Bedeutung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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