Hallo,
wir haben eine Beschäftigte mit zwei Arbeitsverhältnissen bei uns (also gleicher Arbeitgeber). Allerdings laufen die Verträge unter zwei verschiedenen Betriebsnummern. Ist es daher möglich, die Person über zwei Abrechnungsfälle in DEÜV abzuwickeln? Uns ist nur bekannt, dass zwei parallellaufende Beschäftigungszeiten mit der gleichen Betriebsnummer nicht über zwei Abrechnungsfälle laufen können.
Danke und viele Grüße
Stephanie