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  • 01
    Zwei Arbeitsverhältnisse beim gleichen Arbeitgeber

    Hallo,


    wir haben eine Mitarbeiterin als Musikschullehrerin unbefristet eingestellt. Nun wurde mit ihr ein zweiter neuer Arbeitsvertrag beim Nationaltheater abgeschlossen. Es bestehen somit zwei Arbeitsverhältnisse beim gleichen Arbeitgeber. Wie hat die Versteuerung der Arbeitsverhältnisse zu erfolgen? Liegen hier zwei Arbeitsverhältnisse vor (obwohl gleicher Arbeitgeber) und müssen wir eine Beschäftigung mit Steuerklasse 6 abrechnen oder müssen beide Beschäftigungen mit der Steuerklasse 1 abgerechnet werden, da es als ein Arbeitsverhältnis angesehen wird?

    Es wäre nett, wenn Sie uns hierzu die Rechtsgrundlage nennen könnten.


    Danke und viele Grüße

    Stephanie

     

  • 02
    RE: Zwei Arbeitsverhältnisse beim gleichen Arbeitgeber

    Sehr geehrter Fragesteller,


    in der geschilderten Konstellation (mehrere Arbeitsverhältnisse einer Arbeitnehmerin beim selben Arbeitgeber) werden die Einkünfte lohnsteuerlich zusammengefasst und einheitlich mit Steuerklasse 1 abgerechnet.


    Rechtsgrundlage ist § 38b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 6 EStG. (Gemäß vorstehend zitierter Nr. 6 sind in Lohnsteuerklasse VI nur einzureihen "Arbeitnehmer, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen".)


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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