Guten Tag, wir haben einen neuen Mitarbeiter aus dem Ausland. Dieser war vor einiger Zeit - genau wissen wir das nicht - in Deutschland tätig. Wir haben ihn deshalb bei der damaligen Krankenkasse angemeldet. Diese lehnt die Versicherung ab, da sie örtlich nicht mehr zuständig sei. Ist diese Verfahrensweise rechtlich in Ordnung? Danke

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zuständige Krankenkasse?
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RE: zuständige Krankenkasse?
Guten Tag,
mit Beginn der Versicherungspflicht hat der Mitarbeiter in Ihrem Fall ein Krankenkassenwahlrecht.
In der gesetzlichen Krankenversicherung stehen verschiedene Krankenkassen für eine Mitgliedschaft zur Auswahl. Es bestehen mehrere Wahlmöglichkeiten, zum Beispiel:
- die AOK des Wohn- oder Beschäftigungsorts
- jede Ersatzkasse
- eine Betriebskrankenkasse, wenn eine Beschäftigung in einem Betrieb ausgeübt wird, für die sie errichtet ist
- eine Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn die Satzung der Betriebs- oder Innungskrankenkasse dies vorsieht
- die Knappschaft
- die zuletzt zuständige Krankenkasse
- die Krankenkasse des Ehepartners oder der Ehepartnerin beziehungsweise des Partners oder der Partnerin einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft
Übt der Mitarbeiter sein Krankenkassenwahlrecht nicht oder nicht rechtzeitig aus, ist die Krankenkasse zuständig, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft oder Familienversicherung bestanden hat.
Warum in Ihrem Fall die Krankenkasse die Mitgliedschaft ablehnt, können wir im Rahmen dieses Forums nicht nachvollziehen. Wir empfehlen Ihnen Kontakt mit der betroffenen Krankenkasse aufzunehmen, um die Ablehnung zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
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