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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Zuschuss zur privaten KV/PV wenn Verdienst unter der BBMG

    Hallo Expertenteam,

    ein Arbeitnehmer ist privat versichert (über 55 Jahre) und das Gehalt (4.470€) liegt unter der Beitragsbemessungsgrenze.

    Wie hoch darf der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung vom Arbeitgeber sein?

    Wird der max. mögliche Zuschuss (471,32€ in 2025) gekürzt anteilig zum Gehalt?

    Der monatliche Beitrag beträgt z.B. 950€


    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: Zuschuss zur privaten KV/PV wenn Verdienst unter der BBMG

    Hallo Elfinger,
     
    da bei der Ermittlung der konkreten Höhe der von den Arbeitgebern zu zahlenden Beitragszuschüsse arbeitsrechtliche Regelungen betroffen sind, bitten wir um Verständnis,  dass wir im Rahmen dieses Forums hierzu nur eine allgemeine Stellungnahme abgeben können.
     
    Weitergehende Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.

    Hierbei gilt grundsätzlich folgendes:

    Nach § 257 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V erhalten Beschäftigte, die auf Grund von § 6 Abs. 3a SGB V (über 55-jährige Arbeitnehmer) krankenversicherungsfrei oder die von der Versicherungspflicht befreit und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss.
     
    Der Zuschuss wird in Höhe des Betrages gezahlt, der sich bei Anwendung der Hälfte des Beitragssatzes nach § 241 und der nach § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V bei Versicherungspflicht zugrunde zu legenden beitragspflichtigen Einnahmen als Beitrag ergibt, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, den der Beschäftigte für seine private Krankenversicherung zu zahlen hat.
     
    Neben dem Zuschuss zur privaten Krankenversicherung haben Beschäftigte, die in Erfüllung ihrer Versicherungspflicht nach §§ 22 und 23 SGB XI bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, auch einen Anspruch auf den Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung (§ 61 Abs. 2 SGB XI).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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