Sehr geehrte Damen und Herren,
Mitarbeiter mit einer privaten Krankenversicherung erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung in Höhe von 50% maximal aber bis zu dem Betrag, der in der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen wäre. Der Zuschuss wird auch für KV-Beiträge der Kinder gewährt, wenn diese sonst familienversichert wären.
Wie verhält es sich mit Ehegatten. Auf einer KV-Bescheinigung eines Mitarbeiters ist der Betrag der Ehefrau mit enthalten. Darf der Betrag der Ehefrau bezuschusst werden? Und wenn ja, wie wird sichergestellt, dass die Ehefrau (falls ebenfalls beschäftigt), nicht die gleiche Bescheinigung bei Ihrem Arbeitgeber einreicht und die Beträge doppelt erhält?
Vielen Dank.