PVK Versicherte; Beamtin (ehemalige Polizistin) mit Ruhegehalt und Beihilfeansprüche hat zum 01.04.2022 eine Beschäftigung mit 20 Std. angefangen. Grundsätzlich würde Sie der Versicherungspflicht unterliegen - aufgrund Beamtenstatus und PKV-Versicherung unterliegt Sie nicht der gesetzlichen KV + PV-Pflicht. AG möchte nun wissen, ob er einen Beitragszuschuss leisten muss.
Nach § 257 + 258 SGB V wäre dies nicht der Fall, da ja keine Versicherungspflicht im eigentlichen Sinne zustande kommt. AG gibt sich mit der Aussage jedoch nicht zufrieden.