Expertenforum - Zuschuss zur Krankenversicherung von privat krankenversichertem Rentner bei Bezug von Altersrente

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Zuschuss zur Krankenversicherung von privat krankenversichertem Rentner bei Bezug von Altersrente

    Welche Zuschüsse zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung sind zu entrichten?

  • 02
    RE: Zuschuss zur Krankenversicherung von privat krankenversichertem Rentner bei Bezug von Altersrente

    Guten Tag,
     
    der Arbeitgeber wird an den Beiträgen, die ein freiwillig oder ein privat krankenversicherter Beschäftigter zur Kranken- und zur Pflegeversicherung zu zahlen hat, in Form eines Beitragszuschusses beteiligt. Die Verpflichtung zur Zahlung des Beitragszuschusses besteht, wenn der Arbeitnehmer ausschließlich wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ist. Bei privat krankenversicherten Personen besteht der Anspruch auf den Beitragszuschuss auch, wenn diese als über 55-Jährige krankenversicherungsfrei sind.
     
    Liegen oben genannte Voraussetzungen vor, ist vom Arbeitgeber ein Zuschuss zur PKV Versicherung zu leisten. Personen, die aus anderen Gründen krankenversicherungsfrei sind, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Beitragszuschuss für ihre freiwillige oder private Versicherung.
     
    Der Arbeitgeber zahlt als Zuschuss zur privaten Krankenversicherung die Hälfte des Beitrags. Maximal fällt der Höchstzuschuss an, den er auch einem freiwillig gesetzlich krankenversicherten Mitarbeiter zahlen würde.
    Altersrentner, die eine Vollrente wegen Alters erhalten, und Rentner wegen voller Erwerbsminderung zahlen aus ihrer Beschäftigung einen ermäßigten Beitragssatz zur Krankenversicherung.
     
    Für einen Arbeitnehmer, welcher noch keine Altersvollrente der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht ist somit der allgemeine Beitragssatz zu erheben.
     
    Bei Bezug der Regelaltersvollrente der Deutschen Rentenversicherung ist der Beitragszuschuss zur PKV aus den fiktiven Beiträgen (ermäßigter Beitragssatz KV) zur GKV zu errechnen. Für privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die im Falle der Versicherungspflicht keinen Anspruch auf Krankengeld hätten, ist somit für die Berechnung des Beitragszuschusses der halbe ermäßigte Beitragssatz zuzüglich des halben durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes anzuwenden. Der Beitragssatz ist mit den beitragspflichtigen Einnahmen des freiwilligen Mitglieds zu multiplizieren.
     
    Im Jahr 2025 beträgt der Höchstbeitragszuschuss in der KV 385,86 Euro zzgl. des halben Zusatzbeitrags, wenn der ermäßigte Beitragssatz zu berücksichtigen ist. PV 99,23 EUR (Sachsen 71,66 EUR).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.