Guten Tag,
unser Mitarbeiter ist Vollzeitbeschäftigter, überschreitet die JAEG und ist freiwillig bei der SVFLG versichert.
Die Höhe des Beitrags wird uns von der SVFLG mitgeteilt. Wenn wir daraus 50% AG-Zuschuss bezahlen, würde dies zur Folge haben, dass der AG-Zuschuss höher ist als der AG-Zuschuss aus der Beitragsbemessungsgrenze. Nun stellt sich für uns die Frage ob wir in diesen Fällen den AG-Zuschuss auf den Höchstzuschuss aus der BBG begrenzen dürfen?