Sachverhalt:
Eine MA legt ein ärztliches Attest vom Augenarzt zur Notwendigkeit einer Bildschirmarbeitsplatzbrille vor. Ebenso eine entsprechende Rechnung vom Optiker.
Frage: Reicht es für die LST-Freiheit aus, wenn der AG nur einen Zuschuss zur Rechnung gewährt oder muss für die LST-Freiheit der gesamte Betrag übernommen werden?
Danke für die Beantwortung.