Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgende Fragestellung: Ein Mitarbeiter (privat versichert) ist krank von 25.11.2024 bis 22.02.2025. Ab dem 06.01.2025 fällt der Mitarbeiter aus der Lohnfortzahlung. Im Zeitraum vom 06.01.2025 bis 05.02.2025 hat der Mitarbeiter weiterhin SV-Tage, erhält aber keine Vergütung.
Im April 2025 erhält der Mitarbeiter eine größere Einmalzahlung. Durch die „SV-Luft“ aus dem Monat 01/2025 beträgt das Sozialversicherungsmeldeentgelt in 04/2025 fast 11.000 Euro. Der monatliche Beitrag in der privaten Krankenversicherung beträgt 746 Euro. Der AG-Zuschuss zur privaten Krankenversicherung in 04/2025 beträgt laut unserem Abrechnungsprogramm 748 Euro.
Frage: Ist es richtig, dass durch das erhöhte Sozialversicherungsmeldeentgelt der AG-Zuschuss höher ist als der tatsächlich gezahlte Beitrag in der privaten KV? Faktisch wird mit der Abrechnung 04/2025 der fehlende AG-Beitrag aus dem Monat 01/25 (SV-Tage aber kein Entgelt) nachgeholt.
Vielen Dank für Ihre Hilfe