Expertenforum - Zuschuss private Krankenversicherung Beamter

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  • 01
    Zuschuss private Krankenversicherung Beamter

    Guten Tag zusammen, ich habe einen Arbeitnehmer der im Hauptjob Beamter ist, er ist privat krankenversichert. Bei uns fängt er ein Arbeitsverhältnis im Übergangsbereich an, bekommt er von uns einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung? Vielen Dank vorab und freundliche Grüße

  • 02
    RE: Zuschuss private Krankenversicherung Beamter

    Hallo gaby.heinemann,

    für Beamte die zusätzlich eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs (2024: Entgeltspanne zwischen 538,01 und 2.000,00 €) aufnehmen, besteht keine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Allerdings unterliegt das Beschäftigungsverhältnis der Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht (Beitragsgruppenschlüssel „0110“; Personengruppenschlüssel „101“).
     
    Arbeitnehmer, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei oder von der Krankenversicherungspflicht befreit sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen nach § 257 Abs. 2 und 2a SGB V einen Zuschuss zu ihrem Beitrag für die private Krankenversicherung. Zuschussberechtigt sind ferner Arbeitnehmer, die wegen der Regelung des § 6 Abs. 3a SGB V (55-Jährige und Ältere) krankenversicherungsfrei sind.
     
    Arbeitnehmer, die aus anderen Gründen krankenversicherungsfrei sind, haben bei Versicherung in der privaten Krankenversicherung keinen Anspruch auf den Beitragszuschuss.
     
    Dies gilt insbesondere für Personen, die eine Beschäftigung ausüben, in dieser aber wegen ihres Status als „Beamter“ krankenversicherungsfrei sind.
     
    In Ihrem Fall besteht für den Beamten kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss zu seiner privaten Kranken- und Pflegeversicherung, da dieser nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehört.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

  • 03
    RE: Zuschuss private Krankenversicherung Beamter

    Vielen Dank für die schnelle und fachlich kompetente Antwort. Viele Grüße Gaby Heinemann

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