Hallo,
wir haben einen Arbeitnehmer, der privat Krankenversichert ist. Er hat einen Beitrag von 1.200 €. Davon sind 600 € für die Basisabsicherung. In welcher Höhe ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihm einen Arbeitgeberzuschuss zu zahlen?
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Hallo,
wir haben einen Arbeitnehmer, der privat Krankenversichert ist. Er hat einen Beitrag von 1.200 €. Davon sind 600 € für die Basisabsicherung. In welcher Höhe ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihm einen Arbeitgeberzuschuss zu zahlen?
Guten Tag,
Beschäftigte, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Beitragszuschuss ihres Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber trägt dabei - ausgehend vom aktuell geltenden gesetzlichen Beitragssatz - grundsätzlich die nach dem Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung zu bemessende Beiträge zur Hälfte, maximal aber die Hälfte des tatsächlichen Beitrags als Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Dabei fällt maximal der Höchstzuschuss an, den Sie auch freiwillig gesetzlich krankenversicherten Mitarbeitenden zahlen würden. 2026 sind das maximal 508,59 Euro in der Krankenversicherung und 104,63 in der Pflegeversicherung pro Monat.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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