Liebes Expertenteam,
wie berechnet sich der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn die Mitarbeiterin laufendes Entgelt in die BAV umwandelt? Beispiel: Brutto € 3.000,--, Umwandlung BAV € 100,--, SV-pflichtiges monatl. Entgelt € 2.900,--, gesetzliches Netto € 1.700,--
Ist ein fiktives Netto zu ermitteln?
Vielen Dank.