Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Mitarbeiterin hat eine Hauptbeschäftigung und übt bei uns eine geringf. B. aus.
Muss auf Basis von mehreren Beschäftigungsverhältnissen in dieser Form eine Aufteilung vom Mutterschaftsgeld erfolgen, damit der Zuschuss richtig angesetzt werden kann oder ist dies grundlegend nur bei SVpflichtigen Mehrfachbeschäftigungen erforderlich?
-ist eine EEL Meldung bei einer geringf. B. mit Antritt von Mutterschutz erforderlich? - falls ja, an welche Stelle ist die EEL Meldung zu richten Krankenkasse oder Bundesknappschaft?
Danke vorab.