Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Zuschuss Mutterschaftsgeld bei mehreren Beschäftigungen (SVpfl. + geringf. B.)

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    unsere Mitarbeiterin hat eine Hauptbeschäftigung und übt bei uns eine geringf. B. aus.

    Muss auf Basis von mehreren Beschäftigungsverhältnissen in dieser Form eine Aufteilung vom Mutterschaftsgeld erfolgen, damit der Zuschuss richtig angesetzt werden kann oder ist dies grundlegend nur bei SVpflichtigen Mehrfachbeschäftigungen erforderlich?


    -ist eine EEL Meldung bei einer geringf. B. mit Antritt von Mutterschutz erforderlich? - falls ja, an welche Stelle ist die EEL Meldung zu richten Krankenkasse oder Bundesknappschaft?


    Danke vorab.

  • 02
    RE: Zuschuss Mutterschaftsgeld bei mehreren Beschäftigungen (SVpfl. + geringf. B.)

    Hallo AbrechnungsstelleLHSCRH,
     
    aufgrund des aktuellen Anfragevolumens bitten wir um Verständnis, dass wir zu Ihrer Sachverhaltsanfrage im Rahmen unseres „24-Stunden-Service“ bisher noch keine Stellungnahme abgeben konnten. Eine Beantwortung Ihrer Fragen erhalten Sie schnellstmöglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Zuschuss Mutterschaftsgeld bei mehreren Beschäftigungen (SVpfl. + geringf. B.)

    Hallo AbrechnungsstelleLHSCRH,
     
    Ihre Frage zur Höhe und Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld bei einer Mehrfachbeschäftigung betrifft vordergründig das Arbeitsrecht. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir hierzu nur eine allgemeine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes bei einer Mehrfachbeschäftigung geben wir Ihnen die folgenden Informationen:
     
    Zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes werden beide Arbeitsverhältnisse in Höhe des Nettoarbeitsentgelts herangezogen. Dabei werden die Entgelte aus beiden Beschäftigungen nicht addiert, sondern einzeln über die jeweilige Entgeltbescheinigung (sowohl aus der versicherungspflichtigen als auch der geringfügig entlohnten Beschäftigung) an die zuständige Krankenkasse übermittelt. Im Rahmen dessen sind die Felder (Nettoarbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist) zu befüllen.
     
    Die Krankenkasse – bei der das Mutterschaftsgeld beantragt wird - nimmt die anteilige Berechnung des Mutterschaftsgeldes für beide Beschäftigungen vor und teilt dies auch den jeweiligen Arbeitgebern mit. Das tägliche Mutterschaftsgeld der Krankenkasse darf 13,00 Euro nicht übersteigen.
     
    Übersteigt das aus mehreren Arbeitsverhältnissen insgesamt bezogene kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt 13,00 Euro, hat jeder Arbeitgeber einen anteiligen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu leisten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 04
    RE: Zuschuss Mutterschaftsgeld bei mehreren Beschäftigungen (SVpfl. + geringf. B.)

    Vielen Dank für die Hilfestellung.


    Da unser Abrechnungsprogramm keine EEL Meldung an die zuständige Krankenkasse bei geringf. Beschäftigungen vornimmt, ist eine Umsetzung über das SVMeldeportal erforderlich.


    Wenn beim Nettobetrag Zeitzuschläge enthalten sind, die Steuer- und SVfrei sind, sind diese für die EEL Meldung herauszurechen?


    Vorab besten Dank.

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