Eine Mitarbeiterin ist am 05.01.26 eingetreten. Sie war im Januar 3 Tage krank (ohne Lfz) und am 24.01. hat sie entbunden. Der Mutterschutz beginnt somit am 24.01.
Für die Entgeltbescheinigung Mutterschaftsgeld soll lt. Rückmeldung der Krankenkasse die fiktive Monatsvergütung für den Januar angegeben werden.
Wie berechnet sich jetzt der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld? Kann das fiktive Monatsentgelt Januar genommen werden, durch 30 geteilt als kalendertäglich zu zahlender Zuschuss für die Mutterschutzfrist?