Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Zuschuss Mutterschaftsgeld bei Beginn MuschU im Eintrittsmonat

    Eine Mitarbeiterin ist am 05.01.26 eingetreten. Sie war im Januar 3 Tage krank (ohne Lfz) und am 24.01. hat sie entbunden. Der Mutterschutz beginnt somit am 24.01.

    Für die Entgeltbescheinigung Mutterschaftsgeld soll lt. Rückmeldung der Krankenkasse die fiktive Monatsvergütung für den Januar angegeben werden.

    Wie berechnet sich jetzt der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld? Kann das fiktive Monatsentgelt Januar genommen werden, durch 30 geteilt als kalendertäglich zu zahlender Zuschuss für die Mutterschutzfrist?

  • 02
    RE: Zuschuss Mutterschaftsgeld bei Beginn MuschU im Eintrittsmonat

    Hallo N.Nürnberger,

    Ihre Frage zur Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld, betrifft das Arbeitsrecht. Wir bitten um Verständnis, dass wir im Rahmen des sozialversicherungsrechtlichen Teil dieses Forums hierzu keine weitere Stellungnahme abgeben können.

    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus diesem Bereich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     
     

  • 03
    RE: Zuschuss Mutterschaftsgeld bei Beginn MuschU im Eintrittsmonat

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ist zunächst von der arbeitsvertraglich geschuldeten regelmäßigen Vergütung auszugehen (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. September 2016, 9 Sa 917/16). Die drei Krankheitstage sind dabei aus der Berechnung „herauszunehmen“, wenn die Mitarbeiterin entschuldigt gefehlt hat, also Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nur deshalb nicht erhalten hat, weil die vierwöchige Wartezeit noch nicht abgelaufen war. Sollte sie dagegen unentschuldigt gefehlt haben, sind die drei Tage in die Berechnung mit EUR 0,00 einzustellen.


    Lässt sich auf Grundlage der vereinbarten regelmäßigen Arbeitsvergütung keine Berechnungsgrundlage ermitteln (beispielsweise weil die Mitarbeiterin Zuschläge oder Zulagen in Abhängigkeit von der tatsächlichen Arbeitsleistung oder Prämien, die an die Arbeitsleistung anknüpfen, erhalten sollte), müsste für die Berechnung auf das Entgelt einer vergleichbaren Mitarbeiterin abgestellt werden (§ 21 Abs. 3 MuSchG).


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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