Hallo zusammen!
Eine Mitarbeiterin war vor der Elternzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Nun übt sie während der Elternzeit einen Minijob aus und ist erneut schwanger und in Mutterschutz. Wir zahlen den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auf Basis des Minijobs aus.
Die Mitarbeiterin reklamiert nun und meint, sie habe Anspruch auf den Zuschuss in gleicher Höhe wie vor der ersten Elternzeit, also auf Basis der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, in der sie sich ja derzeit in Elternzeit befindet.
Was ist korrekt?
Danke und viele Grüße!