Ich habe eine Frage zu der Berechnung des Zuschusses Mutterschaftsgeld. Wir haben eine Arbeitnehmerin, die sich in den letzten Monaten vor Beginn der Mutterschutzfrist (sie ist seit 4 Monaten im Beschäftigungsverbot) die angesammelten Überstunden des letzten Jahres auszahlen lassen hat. Diese Auszahlung wurde als Einmalzahlung gebucht. Die Frage ist jetzt, müssen diese Zahlungen trotzdem bei der Berechnung für den Zuschuss MuSchG berücksichtigt werden ?

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Zuschuss MuSchG - Berücksichtigung von angesammelten Überstunden
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RE: Zuschuss MuSchG - Berücksichtigung von angesammelten Überstunden
Hallo Personalwesen HS,
die Beantwortung Ihrer Frage zur Berücksichtigung von angesammelten Überstunden bei der Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld betrifft ausschließlich arbeitsrechtliche Regelungen, zu denen wir im sozialversicherungsrechtlichen Bereich dieses Forums keine Aussage treffen können.
Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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