Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben für unsere Mitarbeitenden das Dienstradleasing entsprechend des Tarifvertrags Fahrradleasing eingeführt. Dabei wird der Großteil der Leasingrate in Form der Gehaltsumwandlung einbehalten. Zusätzlich zahlen wir einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 10,00 € je Mitarbeitendem.
Können Sie mir mitteilen, wie dieser Zuschuss sozialversicherungsrechtlich zu behandeln ist?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung im Voraus.