Sehr geehrte Damen und Herren,
Kann man für die gearbeiteten Stunden (Schichtstunden) am 24.12 und 31.12 Freitzeitausgleich nehmen oder gilt dies nur für die gearbeiteten Stunden an Feiertagen z.B. 25.12? Vielen Dank für die Rückmeldung.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Kann man für die gearbeiteten Stunden (Schichtstunden) am 24.12 und 31.12 Freitzeitausgleich nehmen oder gilt dies nur für die gearbeiteten Stunden an Feiertagen z.B. 25.12? Vielen Dank für die Rückmeldung.
Oder können nur für die Stunden ab 14.00 Uhr bis 24:00 Uhr Freitzeitausgleich genommen werden?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Nach § 6 Abs. 3 TVöD (VKA) ist die Gewährung von Freizeitausgleich für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit am 24. und 31. Dezember ausdrücklich vorgesehen.
Für die am 24. Dezember und 31. Dezember tatsächlich geleistete Arbeitszeit ist Freizeitausgleich zu gewähren. Dabei kommt es nicht auf ein bestimmtes Zeitfenster an, in dem die Arbeit tatsächlich geleistet wird. Zusätzlich ist noch der Zuschlag gemäß § 8 Abs. 1 lit. E TVöD (VKA) zu zahlen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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