Hallo,
ich bin neu in einem Unternehmen und habe festgestellt, dass den Arbeitnehmern an Urlaubstagen, Krankheitstagen, Feiertagen und Sonderurlaubstagen Zuschlagsdurchschnitte gezahlt werden.
Grundsätzlich bin ich bereits etwas verwundert, dass an Feiertagen diese Durchschnitten als Kompensation gezahlt werden. Meiner Auffassung nach müssten diese nur für Urlaub und Krankheit gezahlt werden. Liege ich richtig in meiner Annahme?
Ferner bin ich auch etwas über die Art der Berechnung verwundert. Es werden nicht nur SFN Zuschläge einbezogen, sondern auch die Grundvergütung für Überstunden, sowie die Zuschläge auf diese. Dies gilt ebenfalls für die Grundvergütung an Feiertagen, Sonntagen und Samstagen. Ob die Samstagszuschläge einzubeziehen sind, darüber lässt sich sicherlich diskutieren. Nach meiner Auffassung sind die anderen Bestandteile jedoch hinfällig, oder irre ich mich?