Wir haben einen Arbeitnehmer, bei welchem das Amt für Versorgung und Soziales eine Schwerbehinderung 30 % festgestellt hat nach § 152 des 9. Buches SGB IX. Stehen diesem Mitarbeiter der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte zu?
Expertenforum - Zusatzurlaub Schwerbehinderung

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Zusatzurlaub Schwerbehinderung
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RE: Zusatzurlaub Schwerbehinderung
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Anspruch auf Zusatzurlaub besteht nur bei einer Schwerbehinderung, das heißt einem Grad der Behinderung von mindestens 50.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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