Sehr geehrtes Expertenteam,
ein Mitarbeiter erhält ca. 800,00 Euro Bruttobezüge für eine Teilzeittätigkeit. Demzufolge wäre er nach der Gleitzonenformel abzurechnen. Besagter Mitarbeiter erhält auch parallel Bezüge von der Bundeswehr und ist damit weit über dem Übergangsbereich. Diese Bezüge sind allerdings komplett sv-frei.
Werden beide Einkommen zusammengerechnet oder zählt in diesem Fall nur das sv-pflichtige Einkommen für die Bewertung.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und einen guten Rutsch ins neue Jahr!