Hallo Experten,
seit 01.01.2020 ist die Zusätzlichkeitserfordernis bei bestimmten AG-Leistungen gesetzlich in ESTG definiert. Die SV hat sich per Rechtssprechung nun daran ebenso orientiert.
Ich hätte nun folgende konkrete Fragen zu aktuellen vorliegenden AG-Leistungen mit Option zur Entgeltumwandlung. Es liegt ein tarifgebundener Betrieb vor.
1.) §3 Nr. 63 EStG BAV => es wird per Tarifvertrag ein AG-Beitrag st/sv-frei gemäß Rahmen EStG geleistet, on-top kann der MA bis zu den st/sv-Höchstgrenzen per Entgeltumwandlung st+beitrags-frei umwandeln => ist die st/sv-Freiheit der EU somit noch weiterhin gegeben?
2.) §3 Nr. 63 EStG BAV => es besteht ein weiterer Tarifvertrag zum Thema "Berufsunfähigkeitsabsicherung", auch hier wird gemäß §3 Nr. 63 EsTG ein st/sv-freier AG-Beitrag bezahlt. Auch hier kann der MA on-top einen Eigenbeitrag per Entgeltumwandlung vom Tariflohn im Rahmen der max.Grenzen EStG beisteuern => ist AG-Beitrag + EU auch noch st/sv-frei im Rahmen der Grenzen des §3 Nr. 63 EStG?
3.) Dienstradleasing => auch hier besteht nun ein weiterer Tarifvertrag, der es erlaubt, Bestandteile des bisherigen Tarifbruttos per Entgeltumwandlung in einen Sachbezug Dienstrad per Leasing umzuwandeln. Einen gewissen Anteil der Leasingrate übernimmt der AG. Ist diese Entgeltumwandlung auch weiterhin sicher lohnsteuer- + Beitragsfrei?
Alle 3 Konstellationen mit Entgeltumwandlungen beziehen sich auf die gleiche Thematik => Zusätzlichkeitserfordernis in der Steuer, als auch Sozialversicherung.
Danke vorab für Ihre Einschätzung.
VG
TOM_MGG