Sehr geehrte Damen und Herren,
um die Überwachung der Grenzen zu den Sachbezügen genau einzuhalten, benötigen wir eine kleine Hilfestellung.
Eine Mitarbeiterin hatte im Juni ihren 60. Geburtstag.
Es wurde ihr ein Gutschein in Höhe von 50,00 € gekauft. Die Grenze von 60,00 € im Zusammenhang des persönlichen Anlasses wurde nicht überschritten.
In welchen Monat ist der Gutschein für die Überwachung der Sachbezüge zuzuordnen, wenn
-der Geburtstag im Juni war
-der Kauf des Gutscheines im Juli vorgenommen wurde
-die Aushändigung im August erst erfolgte
Welche Kriterium ist für die Zuordnung des Monates ausschlaggebend (Monat, in dem das Ereignis stattgefunden hat z.B. Geburt, Kauf vom Gutschein oder Aushändigung), sollte ggf. ein weiteres persönliches Ereignis hinzutreten, so dass die Grenze eingehalten wird?
Wenn z.B. ein Kind am 31.07. geboren wird, so kann der Gutscheinkauf nach Erhalt der Information erst im August erfolgen. Die Aushändigung erfolgt ggf. erst nach der Mutterschutzfrist.
Um eine kurze Hilfestlelung wären wir dankbar.
Danke vorab.