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  • 01
    Zuordnung Monat_Sachbezugswerte

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    um die Überwachung der Grenzen zu den Sachbezügen genau einzuhalten, benötigen wir eine kleine Hilfestellung.


    Eine Mitarbeiterin hatte im Juni ihren 60. Geburtstag.


    Es wurde ihr ein Gutschein in Höhe von 50,00 € gekauft. Die Grenze von 60,00 € im Zusammenhang des persönlichen Anlasses wurde nicht überschritten.


    In welchen Monat ist der Gutschein für die Überwachung der Sachbezüge zuzuordnen, wenn


    -der Geburtstag im Juni war

    -der Kauf des Gutscheines im Juli vorgenommen wurde

    -die Aushändigung im August erst erfolgte


    Welche Kriterium ist für die Zuordnung des Monates ausschlaggebend (Monat, in dem das Ereignis stattgefunden hat z.B. Geburt, Kauf vom Gutschein oder Aushändigung), sollte ggf. ein weiteres persönliches Ereignis hinzutreten, so dass die Grenze eingehalten wird?


    Wenn z.B. ein Kind am 31.07. geboren wird, so kann der Gutscheinkauf nach Erhalt der Information erst im August erfolgen. Die Aushändigung erfolgt ggf. erst nach der Mutterschutzfrist.


    Um eine kurze Hilfestlelung wären wir dankbar.


    Danke vorab.

  • 02
    RE: Zuordnung Monat_Sachbezugswerte

    Sehr geehrter Fragesteller,


    für den lohnsteuerlichen Zufluss des geldwerten Vorteils ist bei Gutscheinen maßgeblich, wann arbeitnehmerseits über den Gutschein / Betrag verfügt werden kann. Dies ist im Beispiel für den August (Aushändigung des Gutscheins) anzusetzen.


    Wenn zwischen dem besonderen persönlichen Ereignis und dem Zufluss der Aufmerksamkeit Zeitspannen liegen, bleibt die Behandlung als "Aufmerksamkeit" möglich, solange die inhaltliche Verklammerung gewährleistet ist (im Beispiel: persönliches Ereignis in Abwesenheitszeiten des Arbeitnehmers und Übergabe des Geschenks nach dessen Rückkehr zum Arbeitsplatz). Ein Geburtstagsgeschenk muss also nicht "am" Geburtstag, sondern "nur wegen" des Geburtstags übergeben werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Zuordnung Monat_Sachbezugswerte

    Vielen Dank für die Rückmeldung und Hilfestellung.


    Sollte auf den Belegen für Prüfungen klar hervorgehen, wann die Aushändigung erfolgte?

    Wenn Mitarbeiter z.B. aufgrund vom Einspringen einen Gutschein erhalten, so müssen diese bei Aushändigung eine Unterschrift einbringen.


    Bei Geburtstagen bzw. persönlichen Anlässen wäre dies ein komischer Beigeschmack.

    Wäre hier durchaus die Dokumentation der Person ausreichend, die das Geschenk überreicht?


    Vorab besten Dank.

  • 04
    RE: Zuordnung Monat_Sachbezugswerte

    Sehr geehrter Fragesteller,


    für die Nachvollziehbarkeit, wann Gutscheine ausgehändigt wurden, genügt durchweg - wie von Ihnen vermerkt - jeweils die Bestätigung der aushändigenden Person. (Eine Bestätigung des empfangenen Arbeitnehmers wird also nicht benötigt.)


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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