Eine Arbeitnehmerin erhält einen steuer- und sv-freien Kinderbetreuungszuschuss vom Arbeitgeber. Ein Teil der Kosten für die Betreuung im Dezember werden der Arbeitnehmerin erst im Januar des Folgejahres in Rechnung gestellt und von ihr auch erst dann bezahlt. Muss der Arbeitgeber diese Kosten, die er der Arbeitnehmerin im Januar erstattet in der Lohnabrechnung vom Januar ausweisen oder muss er dann eine Korrektur für den Dezember anfertigen?