Sacherverhalt:
AN erhält seit 27.11.2023 Krankengeld.
Im Februar 2025 Vorlage des Bescheides über unbefristete volle Erwerbsunfähigkeitsrente rückwirkend ab 01.07.2024. Es besteht noch ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung für die Jahre 2023/2024/2025 und Stundenabgeltung für Stunden aus 2023.
Welchem(n) Monat(en) ist/sind die Zahlungen zuzuordnen und besteht beitragspflicht ?