Expertenforum - zu viel genommene Urlaubstage

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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    zu viel genommene Urlaubstage

    Hallo,

    ein Arbeitnehmer hat im Jahr 2024 zu viel Urlaubstage genommen. Nun sollen wir diese zuviel genommenen Urlaubstage in der Abrechnung Januar 2025 abziehen. Ist das ein Minus-Einmalbezug oder wird das als Minus im Brutto im laufenden Monat gekürzt? Vielen Dank für Ihre Antwort.

  • 02
    RE: zu viel genommene Urlaubstage

    Hallo ich weiß dass ich nichts weiß,

    Ihre Frage zur Rückrechnung von zu viel genommenen Urlaubstagen betrifft vordergründig das Arbeitsrecht und kann in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum nicht beantwortet werden.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus diesem Bereich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: zu viel genommene Urlaubstage

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Eine Rückforderung zu viel gezahlter Urlaubsvergütung ist grundsätzlich möglich. Das Bundesurlaubsgesetz enthält in § 5 Abs. 3 ein Rückforderungsverbot nur für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter weiteren Voraussetzungen.


    Bei dem Rückforderungsanspruch handelt es sich um einen sogenannten Bereicherungsanspruch. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber nicht bewusst zu viele Urlaubstage gewährt hat. Zudem kann sich der Arbeitnehmer gegen die Rückforderung auch auf eine Entreicherung berufen. Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, müsste im Einzelfall geprüft werden.


    Die Rückforderung richtet sich auf den Bruttobetrag einschließlich der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Für diese Arbeitnehmeranteile kann allerdings nur die Abtretung der dem Arbeitnehmer zustehenden Rückzahlungsansprüche gegenüber der Einzugsstelle verlangt werden. Eine Aufrechnung der Rückzahlungsforderung mit laufenden Vergütungsansprüchen ist nur dann und insoweit zulässig, als der Arbeitnehmer jedenfalls den pfändungsfreien Betrag ausgezahlt erhält.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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