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  • 01
    Zeitsoldatin (ruhender Dienst) und weitere Teilzeitbeschäftigung

    Wir benötigen Ihre Unterstützung bei der Klärung eines Sachverhaltes. Eine Zeitsoldatin bekommt nach ihrer Dienstzeit (ruhender Dienst) Übergangsgebührnisse (ca 2.500 €brutto). Sie zahlt Krankenversicherungsbeiträge zu einer privaten KV. Dann nimmt sie zusätzlich eine mehr als geringfügige Teilzeitbeschäftigung (1.600 brutto) bei Firma X auf. Diese Beschäftigung wird ohne Beiträge zur KV abgerechnet, aber mit AG Zuschuss zu den Beiträge PKV. Ist das korrekt oder ist diese Beschäftigung zwingend (gesetzlich) versicherungspflichtig ?

  • 02
    RE: Zeitsoldatin (ruhender Dienst) und weitere Teilzeitbeschäftigung

    Guten Tag,
     
    Übergangsgebührnisse sind in Deutschland als zeitlich befristete monatliche Zahlungen, neben der einmalig gewährten Übergangsbeihilfe, die wesentliche Art der finanziellen Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit (§ 3 Abs. 4 Nr. 1 SVG). Sie dienen dazu, den Lebensunterhalt der ehemaligen Soldaten der Bundeswehr während der Übergangsphase in das zivile Erwerbsleben zu sichern. Das Dienstverhältnis ist zu diesem Zeitpunkt bereits beendet.
     
    Die Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung ist vom Bestand des Dienstverhältnisse abhängig. Scheidet die Person aus diesem Rechtsverhältnis aus, tritt Versicherungspflicht ein. Dies ist insbesondere bei Soldaten auf Zeit zu berücksichtigen. Nach Ablauf der Verpflichtungszeit nehmen sie i.d.R. eine zivile Berufstätigkeit auf. Nach Ende der Verpflichtungszeit erhalten sie häufig noch Übergangsgebührnisse der Bundeswehr. Dessen ungeachtet endet die Versicherungsfreiheit mit dem Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit, weil dann auch der Anspruch auf freie Heilfürsorge endet. Danach besteht Versicherungspflicht.
     
    Auf Ihren Sachverhalt bezogen tritt mit Aufnahme der mehr als geringfügig entlohnten Teilzeitbeschäftigung Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung ein.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Zeitsoldatin (ruhender Dienst) und weitere Teilzeitbeschäftigung

    Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.


    Könnte die Soldatin mit Aufnahme der Teilzeitbeschäftigung weiterhin in der privaten Krankenversicherung bleiben oder müsste sie zwingend in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern und dort einzahlen?

  • 04
    RE: Zeitsoldatin (ruhender Dienst) und weitere Teilzeitbeschäftigung

    Guten Tag,
     
    mit Aufnahme der versicherungspflichtigen Beschäftigung ist eine gesetzliche Krankenversicherung auszuwählen. Eine Befreiungsmöglichkeit ist nicht gegeben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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