Expertenforum - Zeitraum Elternzeit

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  • 01
    Zeitraum Elternzeit

    Guten Tag,


    ich kenne das grundsätzlich so, dass Elternzeit für Lebensmonate eines Kindes beantragt wird, also KInd geboren am 09.05.2025; Antrag der Mutter auf Elternzeit bis zum Ende des 6. Monats = Elternzeit vom 05.07.2025 (Ende Mutterschutz) bis 08.11.2025


    Eine Mitarbeitende beantragt nun aber

    Kind geboren am 09.05.2025; Antrag der Mutter auf Elternzeit vom 10.05.2025 bis 31.12.2025

    und möchte den Zeitraum genau so bestätigt haben?


    Geht das Beginndatum 10.05.2025 (ist ja eigentlich Mutterschutzzeitraum) und das Enddatum 31.12.2025 (also mitten im Lebensmonat)?


    Danke für eine kurze Antwort :-)

  • 02
    RE: Zeitraum Elternzeit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Elternzeit kann für beliebige Zeitabschnitte bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes beantragt werden. Das sogenannte Lebensmonatsprinzip gilt im Bereich des Elterngeldes, aber nicht bei der „reinen“ Elternzeit.


    Allerdings schließt sich nach der Entbindung für die Mutter zunächst die Mutterschutzfrist nach § 3 Abs. 2 MuSchG (Schutzfrist nach der Entbindung) an. Die Mutterschutzfrist wird zwar auf die Elternzeit angerechnet. Dies ergibt sich aus § 15 Abs. 2 S. 3 BEEG. Formal aber befindet sich die Mutter nach der Entbindung in der Mutterschutzfrist.


    Meines Erachtens ist es empfehlenswert, dies mit der Mitarbeiterin nochmals zu besprechen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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