Sehr geehrtes Expertenteam,
wir bitten um Unterstützung bei folgendem Sachverhalt:
Mitarbeiter, 50 Jahre, privat versichert vor 2003
1. Frage: Nach Prüfung des Jahresentgeltgrenze wurde festgestellt, dass die Grenze 2025 überschritten wurde, aber die Grenze in 2026 nicht überschritten werden wird. Somit ist er unserer Meinung nach ab dem 01.01.2026 pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Mitarbeiter hat nun eine dreimonatige Frist zur Kündigung seiner privaten Krankenversicherung.
Zu welchem Zeitpunkt muss unsererseits die Ummeldung auf den Beitragsgruppenschlüssel erfolgen?
a) zum 01.01.2026
b) nach Ablauf der drei Monate Kündigungsfrist zum 31.03.2026
c) nach Ablauf der drei Monate Kündigungsfrist rückwirkend zum 01.01.2026
2. Frage: Bis zu welchem Datum muss der Mitarbeiter uns mitteilen, bei welcher gesetzlicher Krankenkasse er die Mitgliedschaft gewählt hat?
3. Frage: Wie müssen wir uns verhalten, wenn der Mitarbeiter uns keine gesetzliche Krankenkasse nennt?
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort
Payroll_HR_2024