Hallo Experten-Team,
ist eine Spende von Zeitguthaben von einem Kollegen an einen anderen Kollegen sozialversicherungsrechtlich möglich? Wenn ja, muss dabei etwas beachtet werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
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Hallo Experten-Team,
ist eine Spende von Zeitguthaben von einem Kollegen an einen anderen Kollegen sozialversicherungsrechtlich möglich? Wenn ja, muss dabei etwas beachtet werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo AbrLE,
verzichten Arbeitnehmer zugunsten einer Spende an Kollegen auf Teile des Arbeitsentgelts bzw. auf Mehrarbeitsstunden oder Urlaubstage, bleiben diese Entgeltbestandteile (trotz einer ggf. bestehenden Steuerfreiheit) grundsätzlich beitragspflichtig in der Sozialversicherung.
Eine Ausnahmeregelung besteht aufgrund der aktuell geltenden Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) lediglich für Naturkatastrophen im Inland. Die Ausnahmeregelung des §1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 SvEV regelt steuer- und somit sozialversicherungsfreie Zuwendungen von Beschäftigten aus Arbeitsentgelt oder Wertguthaben, die zugunsten von Naturkatastrophen im Inland an Geschädigte geleistet wurden.
Welche arbeitsrechtlichen Aspekte hierbei ggf. zu beachten sind, kann im Rahmen dieses sozialversicherungsrechtlichen Forums nicht beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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