Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Zahlungen im Todesfall eines Arbeitnehmers - TVöD

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    sind folgende Aussagen zur Abrechnung von Bezügen im Todesfall korrekt?

    Endet das Arbeitsverhältnis einen Arbeitnehmers wegen Tod, so können die anteiligen Vergütungen bis zum Todestag aus Vereinfachungsgründen lohnsteuerrechtlich dem Verstorbenen zugeordnet werden und auf das Konto des Verstorbenen gezahlt werden.

    Anspruch auf Sterbegeld nach §23 TVöD haben Anspruchsberechtigte (Kinder, Ehegatten). Diese werden in der Abrechnung selbst zum Arbeitnehmer . Das Sterbegeld ist nach den Steuermerkmalen des Anspruchsberechtigten steuerpflichtig. Die Zahlung hat auf ein Konto eines Sterbegeldberechtigten zu erfolgen.

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung oder Abgeltung auf Arbeitszeitguthaben haben Erben. Diese werden in der Abrechnung selbst zum Arbeitnehmer . Der Abgeltungsanspruch ist nach den Steuermerkmalen des Anspruchsberechtigten steuerpflichtig und beim Verstorbenen im Monat des Todes zu verbeitragen. Die Zahlung erfolgt an nachgewiesen Erben. Kann auch hier nur an einen Erben gezahlt werden?


    Mit freundlichen Grüßen


    LH Bezüge


     

  • 02
    RE: Zahlungen im Todesfall eines Arbeitnehmers - TVöD

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    In § 23 Abs. 3 TVöD wird den dort genannten Angehörigen des verstorbenen Arbeitnehmers ein Anspruch auf Sterbegeld zugewendet. Die Zahlung kann auf das Gehaltskonto erfolgen. Mit der Zahlung auf das Gehaltskonto erlischt der Anspruch. Dies ergibt sich aus § 23 Abs. 3 S. 3 TVöD.


    Die Urlaubsabgeltung hingegen steht den Erben zu. Diese müssen sich bei Ihnen als Arbeitgeber durch Vorlage des Erbscheins legitimieren. Bis zur Vorlage des Erbscheins sollten Sie die Urlaubsabgeltung nicht auszahlen.


    Hinsichtlich Ihrer lohnsteuerrechtlichen Fragen melden sich unsere Experten in diesem Bereich nochmals gesondert bei Ihnen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: Zahlungen im Todesfall eines Arbeitnehmers - TVöD

    Sehr geehrter Fragesteller,


    aus Vereinfachungsgründen darf bei verstorbenen Arbeitnehmern laufender Arbeitslohn, der im Sterbemonat oder für den Sterbemonat gezahlt wird, noch nach den steuerlichen Merkmalen des Verstorbenen lohnversteuert werden; die Lohnsteuerbescheinigung ist jedoch auch in diesem Falle für die Erben auszustellen und zu übermitteln (LStR 19.9 Abs. 1 Satz 2).


    (Die Auszahlung kann nach hiesiger Auffassung auf das Konto des Verstorbenen erfolgen; dies betrifft jedoch keine steuerlichen Aspekte.)


    Sterbegeld gemäß § 23 TVöD ist nach den Lohnsteuermerkmalen der Anspruchsberechtigten abzurechnen.


    (Ob die Auszahlung auf das Konto eines einzelnen Anspruchsberechtigten erfolgen darf, ist wiederum keine steuerliche, sondern eine arbeitsrechtliche Frage. § 23 Abs. 3 Satz 3 TVöD scheint entsprechende Auszahlungen zu gestatten.)


    Anspruch auf Abgeltung von Urlaub und Arbeitszeitguthaben wird nach den Steuermerkmalen der Anspruchsberechtigten (Erben) abgerechnet.


    (Fragen zu SV-Beiträgen bitten wir, den Fachexperten Sozialversicherung und Fragen zur Auszahlungs-/Empfangszuständigkeit den Fachexperten Arbeitsrecht zuzuleiten.)


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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