Hallo liebes Expertenteam,
einer unserer Mitarbeiter ist im Mai verstorben. Die Witwe soll die noch ausstehende Urlaubsabgeltung jetzt ausgezahlt bekommen. Handelt sich um einen SV-pflichtigen Bezug? Muss die Urlaubsabgeltung nach den Merkmalen der Witwe versteuert und verbeitragt werden? Oder könnte man auch bei dem verstorbenen Mitarbeiter in den Mai zurückrechnen?
Danke für Ihre Antwort im Voraus
KS