Liebes Expertenteam,
ich habe eine Frage zu den DEÜV Meldungen von einer in der Gleitzone beschäftigten MA und der Zahlung einer Einmalzahlung nach Austritt in 07.2025.
Austritt: 30.06.2025
Das monatliche Entgelt liegt innerhalb der Gleitzone.
Die Einmalzahlung , die im Juli gezahlt wird, liegt nicht innerhalb der Gleitzone, wird also normal verbeitragt (ohne Gleitzonenregelung).
Die Abmeldung würde also aussehen:
Grund: 30 01.01.2025 - 30.06.2025 Kennzeichen Gleitzone 1
Wie würde die 54er Meldung aussehen in Bezug auf das Kennzeichen Gleitzone?
Grund 54 01.06.2025 - 30.06.2025 Kennzeichen Gleitzone ???
Oder muss aufgrund der Einmalzahlung und der Zuordnung in den letzten Monat der Beschäftigung dann auch rückwirkend die Verbeitragung des laufenden Entgeltes in 06.2025 korrigiert werden und das Gleitzonenkennzeichen korrigiert werden?
Vielen Dank
Anja F.