Sehr geehrtes Expertenteam,
kann der Arbeitgeber mit Beginn des Mutterschutzes die Zahlung eines bisher gewährten Kinderbetreuungszuschusse einstellen oder hat eine Mitarbeiterin einen rechtlichen Anspruch auf die Weiterzahlung während Mutterschutz und Elternzeit. Während der Elternzeit ist keine Teilzeittätigkeit geplant und es wird folglich kein Entgelt gezahlt.
Vielen Dank .