Liebe Experten,
hier unser Fallbeispiel: Ende der Beschäftigung zum 31.01.2025. Es folgte Kündigungsschutzverfahren und im Juli 2025 ein rechtskräftiger Vergleich, dass unter anderem die Überstunden aus dem Arbeitszeitkonto des Jahres 2023 abzuwickeln sind im Wert von beinahe € 12.000. Haben wir das richtig verstanden, das Entgeltguthaben aus dem Jahr 2023 wird als einmalig zu zahlendes Entgelt deklariert und ist dem letzten Abrechnungsmonat (hier Januar 2025) zuzuordnen, mit der Folge, dass lediglich die anteilige BBG (Januar 2025) in der KV und PV in Höhe von € 5.512,50 zu verbeitragen sind?