Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der neuen ELStAM Meldungen ist aufgefallen, dass einer Mitarbeiterin seit Juni 2019 ein zu hoher Arbeitgeberzuschuss zur privaten KV ausgezahlt wurde. Die Arbeitgeberzuschüsse zur privaten PV sind dagegen minimal zu niedrig ausgezahlt worden. Hintergrund sind nicht vorgelegte Arbeitgeberbescheinigungen der privaten Krankenversicherung.
Fraglich ist nun, für welchen Zeitraum wir die überzahlten Arbeitgeberzuschüsse zurückfordern können. Unseres Erachtens können wir die Arbeitgeberzuschüsse für die Jahre 2022 bis 2025 unter Verrechnung der Überzahlung im Bereich der Arbeitgeberzuschüsse zur privaten PV zurückfordern. Die Zeit vom 01.06.2019 bis 31.12.2021 ist verjährt.
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Aufgrund der Verjährung ist für die Zeit vom 01.06.2019 bis 31.12.2021 steuerpflichtiger Arbeitslohn entstanden, der von uns beim Finanzamt zu melden ist.
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Ich danke Ihnen für eine Rückmeldung im Voraus.
Freundliche Grüße
Sabine Thießen