Wir als Arbeitgeber müssen eine Witwenrente an die Ehefrau eines verstorbenen ehemaligen Mitarbeiters zahlen. Der verstorbene Mitarbeiter war in Rente und privat versichert. In welcher Beitragsgruppe und Personengruppe ist die Witwe mit Beginn der Witwenrente anzumelden? Und ist für den Rentenbezug eine Zahlstellenmeldung unsererseits abzugeben?

Expertenforum
Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
-
01
Zahlung einer Witwenrente
-
02
RE: Zahlung einer Witwenrente
Guten Tag,
für kranken- und pflegeversicherungspflichtige Rentenbezieher haben die Zahlstellen der Versorgungsbezüge die Beiträge aus Versorgungsbezügen einzubehalten und an die zuständige Krankenkasse zu zahlen.
Näheres können Sie in den „Grundsätzliche Hinweise zu den versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Regelungen für Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen und gesetzliche Renten aus dem Ausland bei Versicherungspflichtigen vom 29.09.2016“ nachlesen.
Zur evtl. Klärung weiterer Einzelheiten im Zusammenhang mit dem Zahlstellen-Meldeverfahren empfehlen wir Ihnen, sich mit der Krankenkasse der Witwe in Verbindung zu setzen, grundsätzlich sehen wir Kranken- und Pflegeversicherungspflicht für den laufenden Versorgungsbezug.
Beachten Sie bitte, dass für Versorgungsempfänger, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, keine Meldepflichten zu erfüllen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ExpertenteamThemenbereich:
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönliche Ansprechperson
Kontaktformular