Expertenforum

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  • 01
    Zahlung einer Witwenrente

    Wir als Arbeitgeber müssen eine Witwenrente an die Ehefrau eines verstorbenen ehemaligen Mitarbeiters zahlen. Der verstorbene Mitarbeiter war in Rente und privat versichert. In welcher Beitragsgruppe und Personengruppe ist die Witwe mit Beginn der Witwenrente anzumelden? Und ist für den Rentenbezug eine Zahlstellenmeldung unsererseits abzugeben?

  • 02
    RE: Zahlung einer Witwenrente

    Guten Tag,
     
    für kranken- und pflegeversicherungspflichtige Rentenbezieher haben die Zahlstellen der Versorgungsbezüge die Beiträge aus Versorgungsbezügen einzubehalten und an die zuständige Krankenkasse zu zahlen.
    Näheres können Sie in den „Grundsätzliche Hinweise zu den versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Regelungen für Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen und gesetzliche Renten aus dem Ausland bei Versicherungspflichtigen vom 29.09.2016“ nachlesen.
     
    Zur evtl. Klärung weiterer Einzelheiten im Zusammenhang mit dem Zahlstellen-Meldeverfahren empfehlen wir Ihnen, sich mit der Krankenkasse der Witwe in Verbindung zu setzen, grundsätzlich sehen wir Kranken- und Pflegeversicherungspflicht für den laufenden Versorgungsbezug.
     
    Beachten Sie bitte, dass für Versorgungsempfänger, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, keine Meldepflichten zu erfüllen sind.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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