Hallo,
in einem Tarifgebundenen Unternehmen gibt es jährlich eine Sonderzahlung (Leistungsorientierte Zusatzvergütung). Diese ist nicht im Tarif geregelt, sondern seit 2015 in einer Dienstvereinbarung.
Bemessungsgrundlage für das Ausschüttungsvolumen ist das ermittelte Betriebsergebnis des Unternehmens des abgelaufenen Geschäftsjahres.
Ausgeschüttet werden 3%: 2% bekommen die Führungskräfte (die FK können frei entscheiden wieviel und welche Arbeitnehmer etwas bekommen), 0,3% gehen in einen gesonderten Topf des Vorstandes (hier auch freie Entscheidung wie dieses Geld verteilt wird) und 0,7 % gehen in die Personalgemeinschaftskasse -> dieser Betrag wird auf ein separates Konto gezahlt und für Betriebsausflüge, Essen bei Teamsitzungen etc. verwendet.
Bisher wurde alles steuer- und sozialversicherungspflichtig behandelt.
Besonderheit bei der Personalgemeinschaftskasse: Betrag X wurde Brutto gezahlt und dann wurde eine Nettopauschale bei allen Arbeitnehmern gleichermaßen abgezogen und auf das Gemeinschaftskonto gezahlt.
Die Zahlung der LOB soll Mitarbeitermotivierend sein. Es handelt sich hierbei eigentlich um eine freiwillige Leistung des Unternehmens. Könnte es aber sein das durch die Betriebsvereinbarung und die Häufigkeit der Zahlungen eine betriebliche Übung entstanden ist? Einen Freiwilligkeitsvorbehalt gibt es nicht in der Dienstvereinbarung, nur der Passus "Die Entscheidung welcher Mitarbeiter im jeweiligen Team und in welcher Höhe eine Vergütung erhält, trifft die Führungskraft. Es gibt durchaus Mitarbeiter die keine Zahlung erhalten.
Da die Zahlung nicht tarifgebunden ist, soll diese jetzt im Rahmen einer Nettolohnoptimierung komplett steuerfrei ausgezahlt werden. Hier ist die Frage ob das wegen einer eventuellen Betrieblichen Übung möglich ist. Zudem die Frage ob die Nettopauschale (dieser Teil soll ja dann auch steuerfrei ausgezahlt werden), die in die Personalgemeinschaftskasse fließt, eventuell schädlich ist?
Lieben Dank. Ich wäre für jeden Tipp dankbar.