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  • 01
    Zahlung einer Invalidenrente nach Art. 2 § 7 Rentenüberleitungsgesetz-Anspruch auf Krankengeld

    Guten Tag,


    seit 2017 haben wir einen Mitarbeiter (Beschäftigungszeit wöchentlich 35 Stunden), welcher auch eine geringe Invalidenrente nach Art. 2 § 7 Überleitungsgesetz erhält.

    Uns liegt aus dem Jahr 2017 ein Schreiben der DRV vor, wo dem Beschäftigten bescheinigt wird, dass der Arbeitgeber sämtliche Beiträge aufgrund der Beschäftigung abzuführen hat.

    Dies ist auch erfolgt. (BGRS 1111)

    Nun haben wir ab dem 05.03.2026 eine Entgeltbescheinigung an die Krankenkasse versendet, da der Mitarbeiter länger als 6 Wochen krank ist.

    Ihm wurde nun schon telefonisch gesagt, dass er keinen Anspruch auf Krankengeld hat, da er diese Invalidenrente erhält.

    Ist das tatsächlich so?

    Dann müsste er doch aber auch nur den ermäßigten Beitrag zu KV zahlen, BGRS 3111, zahlen?


    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

  • 02
    RE: Zahlung einer Invalidenrente nach Art. 2 § 7 Rentenüberleitungsgesetz-Anspruch auf Krankengeld

    Guten Tag,
     
    nach den von Ihnen übermittelten Angaben gehen wir davon aus, dass bei Bezug einer Invalidenrente nach Art. 2 § 7 Rentenüberleitungsgesetz kein Anspruch auf Krankengeld besteht.
     
    Da wir im Rahmen dieses Forums die relevanten Unterlagen und Informationen nicht vorliegen haben, empfehlen wir Ihrem Mitarbeiter sich die Ablehnung schriftlich mit den entsprechenden Rechtvorschriften bestätigen zu lassen. Nur so sind ein Datenabgleich und ggf. auch die Korrekturen von Meldungen möglich.
     
    Sofern kein Anspruch auf Krankengeld besteht, ist in der Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz abzuführen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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