Guten Tag,
seit 2017 haben wir einen Mitarbeiter (Beschäftigungszeit wöchentlich 35 Stunden), welcher auch eine geringe Invalidenrente nach Art. 2 § 7 Überleitungsgesetz erhält.
Uns liegt aus dem Jahr 2017 ein Schreiben der DRV vor, wo dem Beschäftigten bescheinigt wird, dass der Arbeitgeber sämtliche Beiträge aufgrund der Beschäftigung abzuführen hat.
Dies ist auch erfolgt. (BGRS 1111)
Nun haben wir ab dem 05.03.2026 eine Entgeltbescheinigung an die Krankenkasse versendet, da der Mitarbeiter länger als 6 Wochen krank ist.
Ihm wurde nun schon telefonisch gesagt, dass er keinen Anspruch auf Krankengeld hat, da er diese Invalidenrente erhält.
Ist das tatsächlich so?
Dann müsste er doch aber auch nur den ermäßigten Beitrag zu KV zahlen, BGRS 3111, zahlen?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.