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  • 01
    Zahlung Arbeitsgeberzuschuss zur freiwilligen KV/PV bei Aussteuerung

    Guten Tag,

    im Falle einer Aussteuerung nach Langzeiterkrankung und Ende des Bezugs von Krankengeld erfolgt eine Abmeldung (34) erst einen Monat nach Beginn der Aussteuerung. Ist es korrekt, dass der Arbeitgeber dann für den ersten Monat nach Beginn der Aussteuerung noch den Arbeitsgeberzuschuss zur freiwilligen KV und PV zu zahlen hat, obwohl ja schon lange gar kein Entgelt mehr fließt?

    Besten Dank bereits für eine Rückmeldung.

  • 02
    RE: Zahlung Arbeitsgeberzuschuss zur freiwilligen KV/PV bei Aussteuerung

    Hallo Personal_LH,
     
    zunächst einmal gehen wir davon aus, dass die betroffene Person vor der Arbeitsunfähigkeit  mit dem regelmäßigen Arbeitsentgelt die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hatte und der Status des „JAE-Übergrenzers“ während der Krankengeldbezugs erhalten blieb.
     
    Voraussetzung für den Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung ist die Zahlung von Arbeitsentgelt. Da der Monat nach der Krankengeldaussteuerung eine unbezahlte Freistellung darstellt, besteht in einem solchen Fall kein Anspruch auf die Gewährung eines Beitragszuschusses durch den Arbeitgeber.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam   
     

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