Guten Tag,
im Falle einer Aussteuerung nach Langzeiterkrankung und Ende des Bezugs von Krankengeld erfolgt eine Abmeldung (34) erst einen Monat nach Beginn der Aussteuerung. Ist es korrekt, dass der Arbeitgeber dann für den ersten Monat nach Beginn der Aussteuerung noch den Arbeitsgeberzuschuss zur freiwilligen KV und PV zu zahlen hat, obwohl ja schon lange gar kein Entgelt mehr fließt?
Besten Dank bereits für eine Rückmeldung.