Wir beschäftigen seit 08.2025 eine Jahrespraktikantin einer Fachoberschule zum Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife. Bisher erhält die Praktikantin keine Vergütung; ab 01.2026 soll sie monatlich EUR 150,00 erhalten. Wie ist diese Zahlung in der Sozialversicherung zu berücksichtigen?
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Zahlung an Jahresprkaktikant einer FOS
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RE: Zahlung an Jahresprkaktikant einer FOS
Guten Tag,
Schüler mit dem Abschlusszeugnis einer Realschule oder einem als gleichwertig anerkannten Zeugnis werden in den Fachoberschulen innerhalb von zwei Jahren auf den Erwerb der Fachhochschulreife vorbereitet. Integriert ist hier eine fachpraktische Ausbildung (Praktika).
Diese fachpraktische Ausbildung ist als nicht abtrennbarer Bestandteil der Gesamtausbildung zu sehen.
Als im Wesentlichen nichtbetrieblich geprägte Ausbildungsphase ist das Praktikum mithin nicht als Beschäftigung zu werten. Die Schüler der Fachoberschulen unterliegen daher während der fachpraktischen Ausbildung weder als gegen Arbeitsentgelt Beschäftigte noch als zur Berufsausbildung Beschäftigte der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Dem entsprechend sind Sozialversicherungsbeiträge nicht abzuführen. Da aber nach Ihrer Schilderung eine Entgeltzahlung erfolgt, ist der Praktikant mit dem Beitragsgruppenschlüssel „0000“ (Personengruppenschlüssel „190“) anzumelden.
Mit freundlichen Grüßen
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