Hallo Zusammen,
bei einer Firma mit 2 verschiedenen Betriebsstätten wurde eine Zahlstellennummer bei der ITSG beantragt und für eine Betriebsstätte genutzt. Alle Meldungen im Zahlstellenverfahren liefen bisher über die eine Betriebsstätte. Diese Betriebsstätte wird nun geschlossen und alle AN und auch Betriebsrentner werden über die 2. Betriebsstätte abgerechnet.
Kann die Zahlstellennummer in die 2. Betriebsstätte übernommen werden oder muss für die 2. Betriebsstätte eine neue Zahlstellennummer beantragt werden?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Viele Grüße