Hallo, ich habe folgende Frage/Problem:
AG (A GmbH) hat ehem. AN mit Versorgungsbezug (Kapitalauszahlung 1x im Jahr; über 5 Jahre),
bisher wurde die Lohnabrechnung im Konzernverbund von der XY GmbH mit übernommen (und unter deren Zahlstellennummer gemeldet).
Nun wird die Lohnabrechnung der A GmbH jedoch ausgelagert und vom Steuerberater abgerechnet.
Die Frage ist nun, muss die A GmbH eine eigene Zahlstellennummer beantragen und
führt das zu Problemen bei den Krankenkassen, die bisher Meldungen zu diesem Versorgungsbezug von der XY GmbH mit deren Zahlstellennummer erhalten haben?
Das dürfte ja z.B. der selbe Fall sein, wenn bisher eine Einzelfirma bestand und nun z.B. der Sohn eine eigene GmbH gründet (mit derselben wirtschaftlichen Tätigkeit) und alle Arbeitnehmer 1:1 übernimmt. Dann würde die neue GmbH auch eine neue Nummer beantragen, oder?