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  • 01
    Zahlstellennummer

    Hallo, ich habe folgende Frage/Problem:


    AG (A GmbH) hat ehem. AN mit Versorgungsbezug (Kapitalauszahlung 1x im Jahr; über 5 Jahre),

    bisher wurde die Lohnabrechnung im Konzernverbund von der XY GmbH mit übernommen (und unter deren Zahlstellennummer gemeldet).

    Nun wird die Lohnabrechnung der A GmbH jedoch ausgelagert und vom Steuerberater abgerechnet.

    Die Frage ist nun, muss die A GmbH eine eigene Zahlstellennummer beantragen und

    führt das zu Problemen bei den Krankenkassen, die bisher Meldungen zu diesem Versorgungsbezug von der XY GmbH mit deren Zahlstellennummer erhalten haben?


    Das dürfte ja z.B. der selbe Fall sein, wenn bisher eine Einzelfirma bestand und nun z.B. der Sohn eine eigene GmbH gründet (mit derselben wirtschaftlichen Tätigkeit) und alle Arbeitnehmer 1:1 übernimmt. Dann würde die neue GmbH auch eine neue Nummer beantragen, oder?





     

  • 02
    RE: Zahlstellennummer

    Guten Tag,
     
    bei der Antwort auf Ihre Frage unterstellen wir, dass die „A-GmbH“ aus dem bisherigen Konzernverbund ausgeschieden ist.
    Die bisherige Zahlstellennummer des Konzernverbundes ist deshalb nicht mehr nutzbar.
     
    Für die Abgabe von Meldungen haben Zahlstellen eine Zahlstellennummer bei der ITSG zu beantragen, welche die Zahlstellennummer im Auftrag des GKV-Spitzenverbands vergibt. Die elektronische Beantragung der Zahlstellennummer kann über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungs- oder Zahlstellenprogramm oder über das SV-Meldeportal vorgenommen werden.
     
    Die „A-GmbH“ fordert somit eine neue Zahlstellennummer an. Zur Abgrenzung der Meldungen sind Abmeldungen unter der bisherigen Zahlstellennummer erforderlich, sowie eine Anmeldung unter der neuen Zahlstellennummer der „A-GmbH“. Die Meldungen ermöglichen den beteiligten Einzugsstellen eine klare Abgrenzung und sollten deshalb keine Problem verursachen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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