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  • 01
    Zahlstellenmeldung bei Systemwechsel

    Hallo,

    zum Jahreswechsel 2025/2026 findet bei uns ein Systemwechsel der Abrechnungssoftware statt. Entsprechend würden wir die Arbeitnehmer mit Grund zum 31.12.2025 im alten System anmelden und im neuen System mit Grund 13 anmelden.

    Leider haben wir nichts dazu gefunden wie mit Betriebsrentner im Zahlstellenverfahren zu verfahren ist. Sind hier Abmeldungen und Anmeldungen zu erstellen (wenn ja, mit welchen Gründen) oder eventuell im neuen System nur eine Bestandmeldung.

    Für eine kurze Rückmeldung wären wir dankbar.

    Gruß

    M.Fuest

  • 02
    RE: Zahlstellenmeldung bei Systemwechsel

    Hallo M. Fuest,
     
    gemäß dem aktuellen „Fragen-/Antworten Katalog zum maschinell unterstützten Zahlstellen-Meldeverfahren“ ist bei einem Systemwechsel eine Ende-Meldung durch die bisher gültige Software und zum Folgetag eine Anmeldung durch die neue Software zu veranlassen, sofern der bisherige „Aktenzeichen-Verursacher“ nicht wie bisher genutzt werden kann.
     
    Kann dagegen der „Aktenzeichen-Verursacher“ auch in der neuen Software verwendet werden, wären keine gesonderten Meldungen erforderlich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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