Sehr geehrtes Expertenteam,
wir wenden uns nunmehr mit einer Frage aus unser intern geführten Diskussion zu einem ehemaligen Austritt und auszuzahlender Abfindung einer unerfallbaren Kleinstanwartschaft auf Betriebsrente:
Für die Auszahlung haben wir die aktuelle Krankenkasse vom ehemaligen (gesetzlich versichert) angefordert.
Allerdings haben wir, auch nach wiederholter Nachfrage, keine Antwort erhalten.
Kollegin will diese nunmehr auch ohne aktueller Info zur KK an ehemalige Mitarbeiterin auszahlen.
Sie meint, dass letzten Endes Zahlungsempfänger die Verbeitragung der Abfindung vornehmen muss und ihre KK somit selbst entsprechend informieren muss.
Ich sehe dies anders, da wir als Zahlstelle bei Kapitalauszahlungen und Versicherten in der GKV ebenfalls zur Zahlstellenmeldung verpflichtet sind, dürfen wird diese Auszahlung mEn. so lange nicht vornehmen, solange uns keine Auskunft zur aktuellen gesetzlichen KK vorliegt.
Wie ist Ihre Einschätzung zum Sachverhalt?
Vielen Dank und herzliche Grüße,
Hans Leonhardt